Kontakt

Am Hanfberg 11
29649 Wietzendorf

Telefon: 0 51 91 - 30 77
Telefax: 0 51 91 - 58 10
E-Mail: info@mawaso.de

E-Mail Rollrasenkontor:
info@rollrasen-kontor.de

Geschäftszeiten

Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag bis Freitag:
07:30 bis 16:30 Uhr

AGB

 § 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Produkte und Dienstleistungen die über das Rollrasen-Kontor bezogen werden. Das Rollrasen-Kontor ist eine Vertriebsbezeichnung der MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH, daher gelten die nachfolgenden AGB`s für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und der MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH

§ 2 Allgemeines

Die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für laufende und künftige Verträge, sowie Angebote und Geschäftsbeziehungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der einer schriftlichen Bestätigung um deren Verbindlichkeit zur erwirken.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Angebot und Annahme
Die jeweils aktuellen Preislisten zu Rollrasen-Kontor Produkten sind freibleibend und fordern den Auftraggeber auf ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Preislisten sind in Euro ausgezeichnet und haben Gültigkeit bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Die Preise gelten frei Abholstelle inclusive Verladen. Mit Annahme der Auftragsbestätigung (Telefonisch, Fax oder E-Mail) seitens des Bestellers ist ein Zustandekommen des Kaufvertrages erreicht.
2. Kundenbetreuung und Kontakt
Bei Fragen zur Bestellung steht die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH telefonisch werktags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefon-Nr. 05191-3077, der Fax Nr. 05191-5810 oder per E-Mail unter info@rollrasen-kontor.de zur Verfügung.

§ 4 Stornierung von Bestellungen

Bei Stornierung der Bestellung oder Verschieben des Liefertermins muss der Käufer dies mindesten 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich oder telefonisch bekanntgeben. Bei Unterlassen der Stornierung wird der bereitgestellte Fertigrasen in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Auftragsstornierungen seitens der MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH können Witterungsbedingt (schlechtes Wetter) und aufgrund technischer Defekte erfolgen, die die Lieferung des leicht verderblichen Rollrasens unmöglich machen. Haftungsansprüche, die durch Stornierungen beim Käufer entstehen, werden ausgeschlossen. Die Bekanntgabe einer Stornierung beim Käufer erfolgt so früh als möglich.

§ 5 Lieferung

1. Lieferung und Übergabe
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Käufer die Ware durch den Transporteur oder vom Abholplatz beanstandungslos entgegengenommen hat. Dies gilt ebenfalls wenn die Ware in Vertretung Dritter, welche vom Käufer beauftragt werden, entgegengenommen wird.
Das Verladen palettierter Ware erfolgt durch den Verkäufer, unverpackte Rollen verlädt der Käufer selbst. Die Einhaltung der gültigen Transportvorschriften obliegen dem Käufer bzw. Fahrer. Ansprüche durch Transportschäden bei Selbstabholung sind ausgeschlossen, beschädigte Ware kann bei Lieferung zurückgewiesen werden. Der Käufer ist für die Kontrolle der Ware bei Lieferung verantwortlich.
2. Lieferfristen
Die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH sich bemüht sich, die Lieferung so schnell wie möglich auszuführen. Etwaige Angaben zu Lieferfristen sind nicht bindend, es sei denn ein Termin wurde ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Spätestens 7 Tage nach Annahme des Auftrages wird die Lieferung ausgeführt.
3. Versandbedingungen und Preise
Der Versand erfolgt auf Grundlage der zum Bestellzeitpunkt gültigen Versandbedingungen. Die Versandkosten werden nach gültiger Preisliste festgesetzt und dem Käufer in Rechnung gestellt. Erfolgt die Fracht über eine vom Käufer beauftragte Spedition trägt der Käufer die Gefahr von Beschädigungen der Ware. Bei der Abholung durch Dritte kann Vorauszahlung verlangt werden.
4. Selbstabholung
Die Selbstabholung durch den Besteller ist Werktags während der Öffnungszeiten zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich.
7. Verpackung
Die Waren sind handelsüblich verpackt, kleine Mengen werden lose abgegeben. Mit der Ware übergebene Europaletten können vom Käufer gegen gleichwertige Paletten getauscht oder gegen Berechnung eines Pfandgeldes mitgenommen werden. Bei Rückgabe wird das Pfand zurückerstattet.

§ 6 Zahlung, Fälligkeit

Der Kaufpreis wird mit Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn es wurden abweichende Zahlungsziele schriftlich vereinbart. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlungsweise per Überweisung ist zu bevorzugen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers werden 5 € Mahngebühren je Mahnstufe erhoben. Falls ernsthafte Bedenken zur Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, kann vorab die Begleichung der Rechnung gefordert werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

An den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche der MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH deren Eigentum. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers nach dem dritten Mahnschreiben berechtigt die Ware Vorbehaltslos zurückzufordern.

§ 8 Gewährleistung und Reklamation

1. Reklamation
Reklamationen beim Rollrasen sind, aufgrund der Verderblichkeit, unverzüglich anzumelden bzw. spätestens 12 Stunden nach Erhalt der Ware. Dies betrifft offensichtlichen Mangel an der Ware oder Falschlieferungen. Beanstandungen, die später erfolgen, werden nicht erstattet.
2. Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz
Bei vorliegenden Mängeln an der Kaufsache ist die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH zur Ersatzlieferung berechtigt, schlägt diese fehl, kann die Kaufsumme vom Käufer zurückverlangt werden. Die Schadensersatzforderungen können maximal bis zur Höhe der Rechnungssumme erstattet werden. Die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH haftet nicht für entgangene Gewinne und andere Vermögenschäden des Käufers. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haftet die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
3. Unsachgemäßer Umgang
Für das Anwachsen und die Entwicklung des Rollrasens wird von der MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH keine Garantie übernommen. Ebenso für unsachgemäßes Verlegen der Grassoden und Auswirkungen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln an der Kaufsache. Das Auftreten von Pilzkrankheiten, Virosen, Wildkräuter und Ungräser stellt keinen Mangel an der Kaufsache dar. Da deren Auftreten durch Einflüsse von außen vom Verkäufer nicht beeinflusst werden können. Für unsachgemäße Lagerung oder Überlagerung des Rollrasens beim Käufer übernimmt die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH keine Haftung.
3. Umtausch/Beanstandungen/Geltendmachung von Gewährleistung
Fristgerechte Beanstandungen an der Kaufsache werden per Telefon, Fax oder E-Mail unter:

MAWASO Agrardienstleistungs GmbH
Am Hanfberg 11
29649 Wietzendorf
E-Mail: info@rollrasen-kontor.de 

entgegengenommen.

Erkennbare Beschädigungen bei Ablieferung durch ein Transportunternehmen sind auf dem Original-Lieferschein zu vermerken und zu quittieren. Damit die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH in die Lage versetzt wird, seine Ansprüche aus dem Transportvertrag gegen den Transporteur geltend machen zu können.

§ 9 Datenschutz

1. Einwilligung in die Verwendung von Daten
Dem Besteller ist bekannt und er willigt ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträger unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandelt werden.
2. Widerruf der Einwilligung
Dem Besteller steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die MAWASO Agrar Dienstleistungs GmbH verpflichtet sich für den Fall des Widerrufs der Einwilligung zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

§ 10 Anwendbares Recht, Sonstiges

1. Anwendbares Recht
Die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Verträge unterliegen deutschem Recht.  Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 11 Gerichtstand

Der Gerichtsstand ist Soltau.